Werkschutz, Geld- und Wertransport, Objektschutz, Kraftwerkssicherheit

Meister für Schutz und Sicherheit

Meisterinnen und Meister für Schutz und Sicherheit übernehmen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben in privaten und öffentlichen Betrieben. Zumeist werden Meister/in für Schutz und Sicherheit in der mittleren Führungsebene eingesetzt, in kleineren Unternehmen jedoch auch im Bereich der Geschäftsführung oder Unternehmensleitung.

Sie sind zuständig für den Werk-, Objekt-, Personen-, Informations-, Veranstaltungs- und Brandschutz sowie für die Notfallplanung. In Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche planen sie betriebliche Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen und setzen diese um. Im Rahmen von Projekten werden Sicherheitsanalysen und Konzepte erstellt. Vorschläge für die betriebliche Sicherheitspolitik erstellt oder die Planung und Entwicklung von technischen und baulichen Sicherheitsmaßnahmen erstellt oder bestehende überprüft.

Hohe Verantwortung steht dem Meister hierbei auch in der Kosten- und Leistungsrechnung zu, hier werden eigenständig Budgets verwaltet und Kosten veranschlagt die z.B. beim betreiben von Sicherheitseinrichtungen anfallen oder dem Beschäftigen von Sicherheitspersonal. Wenn sie die Betriebsbereitschaft und Wirksamkeit der betrieblichen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sicherstellen, sind sie auf dem gesamten Betriebsgelände unterwegs, sowohl in Gebäuden als auch im Freien.

Für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen haben sie ggf. in Schulungsräumen zu tun. Geprüfte Meisterin und geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung. Sie erfolgt an Bildungseinrichtungen im Bereich von Industrie und Handel und wird in Form von Vollzeitlehrgängen durchgeführt. Vollzeitlehrgänge, die in Form von mehrtägigen Unterrichtsblöcken und einzelnen Samstags-Veranstaltungen durchgeführt werden, dauern 26 Monate.

Teilzeitlehrgänge und regelmäßige Wochenendveranstaltungen dauern bis zu zweieinhalb Jahren. Bis zum 26. März 2003, mit Änderung vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 433 und BGBl. I S. 1002), war die Bezeichnung Werkschutzmeister gebräuchlich.


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