Werkschutz, Geld- und Wertransport, Objektschutz, Kraftwerkssicherheit

Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe nach § 34a

Seit Januar 2003 sieht das Bewachungsrecht für bestimmte Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung vor. Von jedem Unternehmer oder Angestellten muss die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert worden sein, um eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:

  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive);
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.);
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher).

Mit dieser Sachkundeprüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung Kenntnisse in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit folgenden Ausbildungsabschlüssen:

Laufbahnprüfungen zumindest für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie Feldjäger in der Bundeswehr und der neue Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit". Ebenso von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit den Weiterbildungsabschlüssen „Geprüfte Werkschutzfachkraft" oder „Geprüfter Werkschutzmeister"; sowie Personen die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren.

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Die Sachkundeprüfung hat insgesamt nur bestanden, wer sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber stellt die Industrie- und Handelkammer eine Bescheinigung aus.


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