Personenschutzfachkraft
Der Personenschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, einen möglichen Schaden von einer gefährdeten Person abzuhalten und die Aufrechterhaltung der persönlichen Unversehrtheit zu gewährleisten. Gefahren sind dabei unter anderem Drohungen, Mordversuche, Entführungen oder Erpressungen.
Ziel ist stets die Gefahrenvermeidung. Der so genannte Begleitschutz ist die bekannteste Maßnahme, bei dem sich Personenschützer in unmittelbarer Nähe der Schutzperson befinden. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse werden die Arten und die möglichen Ausmaße von Bedrohungen ermittelt. Hieraus leiten sich die erforderlichen Schutzmaßnahmen ab. Eine professionelle Planung, einschließlich einer eingehenden Gefährdungsanalyse, sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Schutzeinsatzes.
Die Schutzperson und deren Familienangehörige müssen für die Gefahren sensibilisiert werden und eigenständig bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beherzigen. Je nach Gefährdungsgrad wird die Schutzperson ständig oder zu bestimmten Anlässen von Personenschützern begleitet.
Ein professioneller Personenschützer zeichnet sich durch eine gute Beobachtungs- und Auffassungsgabe, körperliche Belastbarkeit (ohne ein „Kleiderschrank" sein zu müssen), fundierte Kenntnisse in der waffenlosen Selbstverteidigung sowie exzellente Umgangsformen aus. Weiter sollte er über eine hinreichende Wandlungsfähigkeit (um sich auch äußerlich dem Umfeld der Schutzperson anzupassen), gute Fremdsprachenkenntnisse verfügen und ein sicherer Autofahrer sein.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung zur Personenschutzfachkraft können von Anbieter zu Anbieter variieren. Meistens werden folgende Punkte als Voraussetzungen genannt:
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse 3
- körperliche Fitness
- ansprechende Erscheinung
- Sicherheit im Bereich Stil und Form
- gute Allgemeinbildung
- Teamfähigkeit
- geistige und sittliche Reife
Vorteilhaft sind
- Sachkundeausbildung mit Prüfung gemäß § 34a GewO
- Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz
- "IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" I - IV




