Hundeführer/in
Hundeführerinnen und Hundeführer arbeiten für Wach- und Sicherheitsdienste oder sind im Polizei- oder Rettungsdienst tätig. Bei ihren Einsätzen führen sie speziell ausgebildete Hunde mit. Diese müssen zum Beispiel als Schutz-, Wach- oder Stöberhund über bestimmte Fähigkeiten verfügen. Für die Haltung, Pflege und Ausbildung der Hunde sind Hundeführerinnen und Hundeführer selbst verantwortlich.
Ihre Einsatzgebiete und Aufgaben sind sehr breit gefächert. Im Rettungsdienst und im Polizeidienst werden Hundeführerinnen und Hundeführer mit ihren Diensthunden, insbesondere bei der Suche nach Verschütteten oder Verunglückten bzw. nach Vermissten, Tätern, Beweismitteln, Rauschgift oder Sprengstoff eingesetzt. Im Bereich Werk- und Objektschutz führen sie unter anderem Revierkontrolldienste oder Streifengänge auf Betriebsgeländen, in Hallen oder anderen zu schützenden Bereichen durch. Im Sicherheitsdienst arbeiten Hundeführerinnen und Hundeführer häufig nachts und an Wochenenden.
Neben Kenntnissen der jeweiligen Überwachungs- und Schutzaufgaben sind der Nachweis der Befähigung als Hundeführerin und Hundeführer gemäß Präventionsrecht und meist ein eigener Diensthund erforderlich. Die Tätigkeit erfordert körperliche Fitness, psychische Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, auch in Konfliktsituationen besonnen und situationsgerecht zu handeln.
Weiter werden ein Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenendarbeit erwartet. Ein einwandfreies Führungszeugnis, die Sachkundeprüfung gemäß Gewerbeordnung oder ein Teilnahmenachweis an einer Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften und speziellen Befugnisse im Bewachungsgewerbe werden verlangt.




