Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Anlagen, Werte und Objekte. Zugleich gewährleisten sie die Sicherheit von Personen. Bei Werttransporten, beim Werkschutz, auf Veranstaltungen, im Personenschutz sowie im Streifen- und Verkehrsdienst ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab.
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte sind in erster Linie in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, in der Sicherheitsberatung und -schulung sowie in den Wach- und Sicherheitsabteilungen von Industrieunternehmen beschäftigt. In Flughafenbetrieben arbeiten Schutz- und Sicherheitskräfte in der Personen-, Reise- und Handgepäckkontrolle. Sie sind in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sowie in der Schifffahrt tätig.
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten bei einschlägigen Verbänden und im Groß- und Einzelhandel für Sicherheits- und Alarmsysteme. Bei Kontrollgängen im Objektschutz sind Schutz- und Sicherheitskräfte u. a. im Freien unterwegs, im Bereich Geld- und Sicherheitstransporte sowie im Personenschutz auch in Fahrzeugen. Auf Flughäfen und in der Schifffahrt arbeiten sie an den Personen- und Gepäckkontrollanlagen.
Der Beruf „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft bzw. Geprüfte Sicherheitsdienstleistungskraft" ist eine berufliche Fortbildung an Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern. Entsprechend sind die Fortbildungsprüfungen durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt.




