Sicherheitsbeauftragte/r (Werkschutz)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vorhanden sein. Die entsprechende Anzahl von Sicherheitsbeauftragten ist von der Beschäftigtenzahl im Unternehmen abhängig.
Bei mehreren Sicherheitsbeauftragten sollen möglichst alle Arbeitsbereiche des Unternehmens berücksichtigt werden. Ihre Tätigkeitsfelder umfassen die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Weiter gehört es zu ihren Aufgaben, an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen der Technischen Aufsichtsbeamten teilzunehmen.
Im Werkschutz haben Sicherheitsbeauftragte eine hohe Verantwortung für die Sicherheit eines Betriebs. Sie tragen dazu bei, dass Schäden vermieden oder abgewendet oder unvermeidliche Schäden eingegrenzt werden. Die immer rasanter verlaufende technische Entwicklung erhöht die Gefahr, dass Unbefugte auf betriebsinterne Datenpools und firmenspezifische Informationen zugreifen.
Sicherheitsbeauftragte im Werkschutz zeigen Schwachpunkte im Betriebsschutz auf und erstellen Sicherheitsanalysen hinsichtlich der gesamten innerbetrieblichen Sicherheit. Sie stimmen alle personellen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen aufeinander ab, entwickeln Kontrollpläne und Sicherheitskonzepte und führen Maßnahmen gegen Sabotage, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Katastrophen, Diebstahl und Ordnungsverstöße durch. Auch die Analyse der Arbeit des Werkschutzes gehört dazu. Gegebenenfalls arbeiten sie mit Werkschutzmeistern und -meisterinnen und Detektiven und Detektivinnen zusammen.
Sicherheitsbeauftragte im Werkschutz müssen ein hohes Problembewusstsein für sicherheitstechnische Belange haben, da moderne Unternehmenssicherheit integrierte Sicherheit bedeutet. Entscheidend für einen effizienten Werkschutz ist, dass sie Gefahren- und Risikoanalysen unter der Annahme realistischer Bedrohungsszenarien erstellen, um dann das Ergebnis dieser Analysen in eine Sicherheitsstrategie umzusetzen.
Um als Sicherheitsbeauftragte/r arbeiten zu können, ist eine berufliche Qualifikation in der Wach- und Sicherheitsbranche notwendig. Die bestandene Sachkundeprüfung gemäß Gewerbeordnung ist oft verpflichtende Voraussetzung. Dies gilt vor allem dort, wo private Sicherheitsdienste Aufgaben der öffentlichen Sicherheit wahrnehmen.
Darüber hinaus ist eine Ausbildung als „Fachkraft für Schutz und Sicherheit" oder auch eine Fortbildung zur „Schutz- und Sicherheitskraft" zweckmäßig. Für andere Einsatzsituationen genügt manchmal auch der Teilnahmenachweis an einer Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften und speziellen Pflichten und Befugnisse im Bewachungsgewerbe. Meist werden für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe ein einwandfreies Führungszeugnis sowie der Besitz des Führerscheins Klasse B verlangt. Die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenendarbeit kann förderlich sein.




