Rettungssanitäter/in
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sind für den Rettungsdienst ausgebildete Personen, die im Rahmen ihrer Ausbildung die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt haben. Beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung sind sie häufig Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges.
Hier ist ihre Aufgabe, die Versorgung des Patienten einzuleiten, Notarzt und Rettungsassistenten zu unterstützen und dabei die lebenswichtigen Körperfunktionen wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten, sowie die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen. Bei Notfällen können Rettungssanitäter wie auch Rettungsassistenten die Notkompetenz ergreifen und Maßnahmen durchführen, die der ärztlichen Heilkunst obliegen.
Der Volksmund wird häufig jedes nichtärztliches Rettungsfachpersonal Rettungssanitäter genannt. Bei dem Ausbildungsgang Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter handelt es sich überwiegend um eine landesrechtlich geregelte Kurzausbildung, die an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen durchgeführt wird.
Teilweise ist die Ausbildung intern durch den Lehrgangsträger geregelt. Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer, des Unternehmens oder der Hilfsorganisation muss ein Rettungssanitäter jährlich bis zu 30 Zeitstunden Fortbildung im Rettungsdienst nachweisen, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter unterschiedlich definiert.
In der Schweiz und Österreich ist der Rettungssanitäter ein Berufsbild - in Deutschland hingegen nicht. Hierzulande ist der Rettungsassistent der einzige gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, ist für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren (Insellösung: drei Jahre) erforderlich.
Dem Rettungsassistenten entspricht in etwa der Notfallsanitäter in Österreich, der diplomierte Rettungssanitäter in der Schweiz und der Emergency Medical Technician-P (Paramedic) im angelsächsischen Raum.




