Werkschutz, Geld- und Wertransport, Objektschutz, Kraftwerkssicherheit

Rettungsassistent/in

Rettungsassistenten und -assistentinnen leisten erste Hilfe am Notfallort und führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem Krankentransporte. Sie arbeiten bei Krankentransport- und Rettungsdiensten sowie in Erste-Hilfe-Einrichtungen großer Industriebetriebe. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten finden Rettungsassistenten und -assistentinnen bei Blutspendediensten, städtischen Feuerwehren oder beim Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr. Mitunter sind sie bei Katastrophenhilfswerken oder kommunal organisierten Rettungswachen tätig.

 

Sie arbeiten in Rettungs-, Notarzt- und Krankentransportwagen oder Rettungshubschraubern sowie an wechselnden Notfall- bzw. Unfallorten wie Straßen und Autobahnen, Privatwohnungen oder Firmen. Bisweilen finden Einsätze auch im Ausland statt. Zwischen den Einsätzen halten sie sich in der Rettungswache bereit. Ggf. übernehmen sie Aufgaben in der Rettungsleitstelle. Lehrveranstaltungen im Rahmen der Breiten- und Fachkräfteausbildung halten sie in Unterrichtsräumen ab. Rettungsassistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen für Rettungsassistenten/-assistentinnen.


Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauert in der Regel zwei Jahre und ist durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Das erste Jahr besteht aus der Vermittlung von Theorie an einer staatl. anerkannten Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik. Dieser Teil der Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Unter anderem haben Rettungssanitäter und examiniertes Krankenpflegepersonal, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr, sowie Sanitätsbeamte der Polizei und Bundespolizei die Möglichkeit sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Das zweite Jahr verbringt der Schüler auf einer Lehrrettungswache. Dort werden die praktischen Fähigkeiten vertieft. Rettungssanitäter können sich Teile ihrer bisherigen rettungsdienstlichen Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische Teil endet mit einem sog. „Abschlussgespräch“, bei dem der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung für diesen Beruf geprüft werden kann. Danach erhält der Auszubildende von der zuständigen Behörde (i. d. R. am jeweiligen Regierungspräsidium ansässig) die Urkunde über die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/-in“.


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