Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten Unternehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Rechtliche Grundlagen für die Bestellung, Aufgaben und den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit sind unter anderem die Unfallverhütungsvorschriften und das Gesetz über Betriebsärzte.
Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten beraten sie Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen insbesondere bei:
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
Sie überprüfen die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und die Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung aus sicherheitstechnischer Sicht. Ebenso beobachten sie die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Hierbei begehen sie in regelmäßigen Abständen die Arbeitsstätten und teilen dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person festgestellte Mängel mit. Weiter schlagen sie Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und wirken auf deren Durchführung hin.
Ebenso haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten. Sie untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen, erfassen Untersuchungsergebnisse, werten diese aus und schlagen Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vor. Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit können ausgebildet werden:
- Meister, die eine entsprechende Prüfung erfolgreich abgelegt haben und danach mindestens zwei Jahre als solche praktisch tätig waren.
- Techniker mit einerstaatlich anerkannten Ausbildung, wenn sie mindestens zwei Jahre, und Techniker ohne staatlich anerkannte Prüfung, wenn sie mindestens vier Jahre als solche praktisch tätig waren.
- Ingenieure, die durch ein erfolgreich absolviertes Studium berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen, und die danach mindestens zwei Jahre als solche praktisch tätig gewesen sind. Bei Ingenieuren mit dem Hochschulabschluss „Sicherheitsingenieur" genügt ein Jahr praktische Tätigkeit.
Abhängig von der zugrunde liegenden Ausbildung trägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Bezeichnung Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsingenieur. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit beruht auf einem Konzept des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Die theoretische Ausbildung umfasst drei aufeinander aufbauende Stufen, die in ihrer zeitlichen Abfolge variieren können. In der Ausbildungsstufe I werden in mehreren Lernabschnitten grundlegende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen vermittelt. In der Ausbildungsstufe II werden die Kenntnisse aus der Grundausbildung in komplexen Aufgaben und Fallbeispielen angewendet und praxisorientiert vertieft.
Die Ausbildungsstufe III umfasst die branchenbezogene Ausbildung, wobei die Lerninhalte wie Arbeitsverfahren, spezifische Gefährdungsfaktoren, technische Bedingungen, arbeitsstätten- und personalbezogene Themen branchenspezifisch vermittelt werden. Weiter gehört ein Praktikum zur Ausbildung, in dem das Erlernte selbstständig, aufgabenorientiert und betriebsbezogen angewendet wird.




