Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer übernehmen in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall Personen und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Erstmaßnahmen im Brandfall sind unter anderem die Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern etc.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer soll einerseits seine Wirksamkeit sicherstellen und andererseits seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung dieser Tätigkeit gewährleisten. Die Notwendigkeit, Mitarbeiter entsprechend zu schulen, ist aus § 12 ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung, KonTraG, BGV A1, BGI 560 sowie BGR 133 abgeleitet.




