Brandmeister
Der Brandmeister ist in wesentlichen für die Durchführung des abwehrenden Brandschutzes und des Rettungsdienstes verantwortlich. Neben der Vielzahl aller denkbaren Arten von Brand- und Rettungsdiensteinsätzen sind weitere Aufgaben im Bereich der technischen Hilfeleistung und des Umweltschutzes hinzugekommen.
Auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnologie, der Kommunikationstechnik und der technischen Einsatzgeräte wird von Brandmeistern ein hohes Maß an technischem Fachwissen erwartet. Weiter zählen die medizinische Erstversorgung von Notfallpatienten sowie die Handhabung und Anwendung medizinischer Geräte zur Notfallversorgung zu seinen Einsatzgebieten.
Die Ausbildung zum Brandmeister gliedert sich in einen feuerwehrtechnischen und einen rettungsdienstlichen Teil (Rett San Ausbildung). Inhalte der feuerwehrtechnischen Ausbildung sind unter anderem der Grundausbildungslehrgang mit Sonderausbildung (Maschinist, Gefährliche Stoffe, Strahlenschutz), Feuerwachenpraktikum, Führerschein CE und ein Truppführerlehrgang.
Inhalte des rettungsdienstlichen Teils sind unter anderem ein Rettungssanitäterlehrgang, Klinikpraktikum und Rettungswachenpraktikum. Unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufes ist eine gute körperliche Fitness.




