Werkschutz, Geld- und Wertransport, Objektschutz, Kraftwerkssicherheit

Atemschutzgeräteträger

Atemschutzgeräteträger sind Personen, die in der Lage sind, sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig ein Atemschutzgerät zu tragen. Sie müssen aus medizinischer Sicht vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Zugleich dürfen sie nicht an Raumangst leiden und müssen auch unter Stress stets besonnen handeln. Diese Bedingungen sind notwendig, wenn jemand aus beruflichen Gründen mit Atemschutzgeräten arbeiten möchte.

Von fundamentaler Bedeutung ist der Bereich Atemschutz für Mitarbeiter bei Feuerwehren. Durch die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in Industrie und Haushalten, den steigenden Transport von Chemikalien (Gefahrgut), die ständige Erweiterung der Produktpalette, den Einsatz von radioaktiven Stoffen und das Auftreten von Biogefahren (Vogelgrippe) an Einsatzstellen kann bei sehr vielen Feuerwehreinsätzen auf Atemschutz nicht mehr verzichtet werden.

Hinzu kommt, dass durch die Verbesserung der Analytik viele Stoffe heute überhaupt erst festgestellt werden können oder erst heute als gesundheitsgefährdend eingestuft werden.

Der Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern, sowie den Leistungstest erfolgreich absolviert und ist berechtigt unter umluftunabhängigen Atemschutz sowie in Chemikalienschutzanzügen im Einsatz vorzugehen.


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