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Berufsgenossenschaft und Existenzgründer/innen

Unfallschutz ist Chefsache

Existenzgründer müssen vieles bedenken.

Ganz am Anfang stehen das Unternehmenskonzept und die so genannte Rentabilitätsvorschau: Was will ich mit wie vielen Mitarbeitern produzieren? Dann geht es an den Finanzierungsplan: Wie hoch ist mein Kapitalbedarf? Woher soll das Geld kommen? Gibt es für mich Fördermittel? Dabei stehen Existenzgründer nicht allein.

Es gibt Beratungsangebote bei Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbänden und Banken. Zudem sind Unternehmen einer Branche zugeordnet, und die Beschäftigten sind über die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) gesetzlich gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung.

Eine Unternehmensgründung muss deshalb in jedem Fall der Berufsgenossenschaft mitgeteilt werden. Für den Unfallschutz zahlt allein der Arbeitgeber einen Beitrag. Dessen Höhe ist je nach Branche unterschiedlich und richtet sich nach dem Verdienst der Mitarbeiter und danach, ob die Arbeit mehr oder weniger gefährlich ist.Anders als Beschäftigte unterliegen die Unternehmer selbst - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht der Versicherungspflicht. Sie gehören mit ihrem Unternehmen zwar einer Berufsgenossenschaft an und sind, wenn sie Beschäftigte haben, beitragspflichtig. Auf sie selber erstreckt sich der Unfallversicherungsschutz jedoch nicht. Allerdings haben sie das Recht dazu, sich auf Antrag freiwillig zu versichern. Gleiches gilt für Ehepartner, die im Unternehmen mitarbeiten.

Die Berufsgenossenschaft berät auch zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Denn in erster Linie sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.Außerdem übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung praktisch die Unternehmerhaftung:

  • Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt sie für die Kosten von Heilbehandlung und medizinischer Rehabilitation auf.
  • Es wird Verletzten-, gegebenenfalls Pflegegeld und in schweren Fällen eine Rente gezahlt.
  • Sie hilft Betroffenen nach einem Arbeitsunfall oder nach Berufskrankheit, im Arbeitsleben wieder Fuß zu fassen - zum Beispiel durch eine entsprechende Umschulung.
  • Obwohl der Beschäftigte keinen Beitrag entrichten muss, kann er im Fall der Fälle von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein selbstständiger Zweig der Sozialversicherung, gegründet wurde sie 1885.

Weitere Informationen findet man unter der Internet-Adresse www.dguv.de.

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Quelle: (Rheinpfalz vom 21.08.2010)


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