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Arbeitnehmer können stärker an Firmenerfolg beteiligt werden

Arbeitnehmer in Deutschland können künftig stärker am Erfolg ihrer Unternehmen beteiligt werden. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat für das Mitarbeiterkapital- beteiligungsgesetz, das den Erwerb solcher Anteile mehr als bisher fördern soll. Demnach
wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, von 18 auf 20 Prozent aufgestockt. Die Einkommens- grenze für Sparzulagen wird zugleich von 17.900 Euro auf 20.000 Euro angehoben.
 
Der steuerfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unter- nehmen steigt von 135 auf 360 Euro. In den Jahren von 2003 bis 2007 hatten die Arbeit- nehmereinkommen nur um 4,3 Prozent zugenommen, während Unternehmens- und Vermögens- einkommen um 37,6 Prozent anstiegen. Das Gesetz soll dazu beitragen, diese Schere etwas zu schließen. So ist in den letzten Jahren die Kluft zwischen Firmengewinnen
und Arbeitnehmerlöhnen immer größer geworden. Das lässt sich statistisch belegen und ist deswegen unumstritten. Die Chance einer verstärkten Mitarbeiterbeteiligung soll diesem Auseinanderdriften entgegenwirken. Sind die Mitarbeiter auch finanziell an ihrem Unternehmen beteiligt, steigt auch deren Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein - das hofft zumindest die Bundesregierung. Zudem profitieren sie stärker als bisher vom wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens.
 
Beteiligen sich Mitarbeiter an ihrem Unternehmen, sind sie gegen finanzielle Risiken nicht gefeit. Erfahrungen zeigen jedoch, dass dafür die Gefahr sinkt, den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren. Trotzdem: ein finanzielles Risiko bleibt. In ihrem Gesetzentwurf weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin, ''dass es aufgrund der Anlagepolitik des Sondervermögens zu einer Risikokonzentration kommen und sich dadurch das Verlustrisiko erhöhen kann''. Für den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP), Heinrich Beyer, ist das jedoch kein Problem. Kapitalbeteiligungen seien immer auch mit Risiken verbunden, die man nicht versichern könne. Das sei auch Ausdruck des Mitunternehmertums der Beschäftigten.
 
Auf dem Papier scheinen Mitarbeiterbeteiligungen in Zeiten der Finanzkrise besonders attraktiv zu sein. Der Grund: Firmen kommen in Krisenzeiten schwieriger an Kredite, können durch Beteiligung ihr Eigenkapital stärken und damit ihre Bonität erhöhen. ''Kapitalbeschaffung darf aber nicht die alleinige Motivation für eine stärke Mitarbeiterbeteiligung sein'', warnt Volkmar Hanf von der GIZ. Das ende meistens im Chaos. Gehe es um eine schnelle Geldbeschaffung seien Bankkredite sicher immer noch die bessere Alternative.


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