Alter
Das Alter eines Menschen bezeichnet das kalendarische oder chronologische Alter. Das Alter wird in Jahren angegeben, die seit dem urkundlich registrierten Geburtsdatum vergangen sind. Neben dem chronologischen Alter gibt es den Begriff des „biologischen Alters". Dies beschreibt die Vitalität einer Person, d.h. wie alt wir jemanden schätzen. Einfache Begriffe wie „jünger aussehend" oder „deutlich gealtert" beschreiben hierbei gut die Unterschiede zwischen dem chronologischen und dem biologischen Alter.
Im Deutschen Recht ist der Begriff „Lebensalter" in folgendem Gesetz näher definiert:
§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (und § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB). Diese Vorschrift besagt, dass man ab 0:00 an seinem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Der Gesetzgeber musste jedoch eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird.
Beispiel: Wer am 28. Mai 1990 um 13:12 Uhr geboren ist, hat am 28. Mai 2008 um 0:00 Uhr rechtlich das 18. Lebensjahr vollendet. Die Person ist damit von Beginn dieses Tages an nicht mehr minderjährig, sondern volljährig.




