Wie grüße ich meinen Chef
Innerbetriebliche Grußgewohnheiten sind in der Regel völlig dem Zufall überlassen. In Ermangelung einheitlicher Regelungen und gesetzlicher Bestimmungen führt dies immer wieder zu Missverständnissen und Spannungen.
Grundsätzlich genießen Vorgesetzte gegenüber Mitarbeitern das Grußrecht. Bei betrieblich Gleichgestellten genießt die Dame Grußrecht vor dem Herrn, der (die) ältere Mitarbeiter (in) vor dem (der) Jüngeren. Dem Wortsinn entsprechend kann das Grußrecht ausgeübt werden, muss aber nicht.
Der Grußberechtigte grüßt anders als der Grußpflichtige, und zwar abgestuft je nach Stimmung durch:
- Stummes Kopfnicken
- Freundliches Kopfnicken
- Lächelndes Kopfnicken
- Folgende Grußformeln: „na“ oder „na, wie geht’s“ oder „das sind Sie ja wieder“ oder „Ich habe Sie lange nicht gesehen“.
Der Grußpflichtige grüßt grundsätzlich, es sei denn, der Grußberechtigte gibt dem Grußpflichtigen zu verstehen, dass sich ein Gruß erübrigt (beispielsweise dann, wenn der Grußpflichtige dem Grußberechtigten zum dritten Mal am Tag begegnet ist).
Der Grußpflichtige hat der Tageszeit entsprechend zu grüßen:
- Bis 10:00 Uhr: Guten Morgen
- 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Guten Tag
- 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr: Auf Wiedersehen
- In der Winterzeit nach 17:00 Uhr auch: Guten Abend
- Ab 23:00 Uhr: Gute Nacht
Begrüßt ein Grußberechtigter einen Grußpflichtigen mit „Wie geht es Ihnen?“ oder gar mit „Kann ich etwas für Sie tun?“, so hat der Grußpflichtige nicht daraus abzuleiten, dass tatsächlich eine Frage an ihn gerichtet worden ist, die eine Antwort erheischt. Begrüßungen wie „Servus“, „Tschüß“ und dergleichen sind nur unter Grußgleichgestellten gestattet.
Begegnet ein Grußpflichtiger einem Grußberechtigten, der sich in Begleitung eines Dritten befindet, gegenüber dem der Grußpflichtige grußberechtigt ist, so grüßt der Grußpflichtige den Grußberechtigten mit der Entbietung der Tageszeit und der Hinzufügung dessen Namen oder dessen Titels.
Also etwa: „Guten Morgen, Herr Direktor“
oder: Guten Morgen, Herr Schmidt“
oder: Guten Morgen, Herr Direktor Schmidt“
Dadurch wird vermieden, dass der Grußpflichtige einen Dritten zu grüßen gezwungen ist, der ihm gegenüber grußpflichtig ist.




