Rauchzeichen
Seit 01.08.2007 ist in Baden-Württemberg als erstem Bundesland ein Nichtrauchergesetz in Kraft. Die restlichen Bundesländer und die Bundesrepublik folgen. In unterschiedlicher Ausprägung werden künftig die Orte, an denen legal geraucht werden darf dezimiert. Interessant ist dies insbesondere für den Bereich Gaststätten (§ 7 LNRSchG BW). Hiernach darf in Gaststätten nur noch dann geraucht werden, wenn dies in einem vollständig abgetrennten, deutlich gekennzeichnetem Nebenraum stattfindet.
In der Knigge-Literatur findet man folgendes zum Rauchen: Es ist erst dann erlaubt, wenn alle anderen am Tisch mit dem Essen fertig sind. Das gilt auch, wenn man zwischen zwei Gängen rauchen möchte. Vorher zu fragen, ob jemand dagegen ist wenn man raucht, ist selbstverständlich. Möchte einer der Tischnachbarn ebenfalls rauchen, so gibt man zuerst ihm Feuer.




