Flirten will gelernt sein
Flirten ist eine Kunst. Und ein gutes Flirtgespräch lebt von zwei Partnern, die spielerisch eine Beziehung und unterschiedliche Grade von Vertrautheit herstellen - stets mit der Möglichkeit, sich wieder zurückzuziehen und den Kontakt abzubrechen. Flirten lebt vom Augenblick, vom hier und jetzt mit all seinen Chancen und Risiken.
Wie Soziologen herausgefunden haben, ist der Arbeitsplatz neben Freundeskreis und Ausbildung die drittgrößte Partnerbörse. Bis zu 35 Prozent aller Ehen bahnen sich hier an. Denn hier findet zusammen, was zusammen passt: Interessen und Bildung der Kollegen ähneln sich häufig, zudem gibt es innerhalb von Abteilungen so etwas wie eine erzwungene Intimität: Die Teammitglieder geben zwischendurch Privates preis. Potenzielle Partner kaufen also nicht die Katze im Sack. Mit der Folge, dass hier angebahnte Ehen statistisch länger halten.
Wen Amors Pfeil im Büro trifft, sollte jedoch aufpassen. Büroflirts sind heikles Terrain – und damit meine ich nicht das Fummeln im Fahrstuhl, Kopulationen am Kopierer und Promiskuität statt Produktivität. Never fuck the company!, lautet ein Bonmot, das in beiden Bedeutungen wörtlich genommen werden darf. Allen selbst ernannten Schreibtisch-Casanovas und Herzensbrechern auf der Pirsch sollte klar sein, dass ihre Avancen arbeitsrechtlich nicht ungefährlich sind. Schlimmstenfalls riskieren sie damit eine Anzeige oder gar Kündigung.
Wer sich etwa einer Kollegin oder einem Kollegen körperlich nähert und grabscht (ohne das der das will), muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So legte zum Beispiel ein zuvor unbescholtener Ausbilder ungefragt seinen Arm um eine Kollegin, die das nicht wollte – Abmahnung! (Landesarbeitsgericht Hamm, 17 SA 1544/96). Ein Verkäufer wiederum betatschte eine Kollegin regelmäßig trotz deren Gegenwehr an Hüfte und Rücken – fristlose Kündigung! (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 15 CA 7402/01). Natürlich sind das extreme Beispiele und solche Mittel werden auch oft erst angewandt, wenn feststeht, dass der oder die Betroffene klar erkennbar die Anzüglichkeiten abgelehnt hat. Bei einem Reiseleiter, der eine Diensttour überraschend zum Techtelmechtel mit einer Kollegin nutzte, reichte es deshalb nicht zum Rauswurf (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 341/03).
Jobverlust droht aber auch bei Liebesbriefen. Wer seine sexuellen Aufforderungen mit obszönen Witzchen garniert, zu Papier bringt und das Ganze an Kollegen verschickt, stört nach Meinung der Gerichte den Betriebsfrieden und kann rausfliegen (Bundesverwaltungsgericht, 1 DB 5.96). Das gilt erst recht für Sexmails per SMS (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 9 SA 853/01). Also: Vorsicht beim aggressiven Flirten!
Regeln für das erfolgreiche Flirtgespräch:
- Achten Sie auf gleichmäßige Rede-Anteile. Ein Flirt ist nämlich umso erfolgreicher, je gleichmäßiger die Redeanteile verteilt sind.
- Wiederholen Sie ab und an das vom Partner gesagte, damit er weiß, daß Sie ihn verstanden haben. (Stichwort: Sie meinen also...).
- Signalisieren Sie mimisch und gestisch (ja, hmmh, interessant, Kopfnicken, sich dem anderen zuwenden) Ihre Zustimmung.
- Stellen Sie Gemeinsamkeiten her (Geht Ihnen das auch so? Interessant, daß Sie auch so darüber denken; Musikgeschmack, Hobbys, Ansichten).
- Stellen Sie Fragen, die Ihrem Partner Interesse signalisieren und zwar am besten keine geschlossenen Fragen (z.B. "Haben Sie das auch schon erlebt?"; nur Antwort ja/nein möglich), sondern offene Fragen ("Was haben Sie in dieser Hinsicht erlebt?"; erfordert komplexere Antwort).
- Unterziehen Sie Ihre Flirt-Partner nicht direkt einem Verhör (verheiratet? Kinder? Single?).
- Sprechen Sie Ihren Flirtpartner öfters mit seinem Namen an.
- Machen Sie nur Komplimente, die konkret sind und die Sie wirklich ehrlich meinen (Also nicht: Ich finde Sie nett, sondern "Sie lachen so schön").
- Lassen Sie die Meinung des anderen gelten. Hören Sie offen und möglichst vorurteilsfrei zu. Vermeiden Sie politische Themen, philosophische Monologe etc.




