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Der Trinkgeld-Knigge

Hierzulande bleibt es Ihre Entscheidung, ob Sie im Restaurant Trinkgeld geben oder nicht. Es ist jedoch üblich und wird in der Regel erwartet. Waren Sie mit dem Service zufrieden, sollten Sie Ihr Trinkgeld an der "fünf bis zehn Prozent Faustregel" errechnen. Legen Sie, je nach Zufriedenheitsgrad, zwischen fünf und zehn Prozent der Rechnungssumme dazu.

Wollen Sie bar zahlen, und haben Sie den Rechnungsbetrag plus des von Ihnen spendierten Trinkgelds passend? Dann ist es kein Fauxpas, die Summe mit einem "Vielen Dank, es stimmt so" oder "Danke sehr, der Rest ist für Sie" zu übergeben.

Ebenso höflich ist es, wenn Sie die Endsumme nicht passend haben, den Betrag zu nennen, den Sie zurückhaben möchten: "Bitte geben Sie mir 20 Euro zurück", oder zu sagen: "Runden Sie bitte auf 80 auf." Dabei sind grundsätzlich die Stellen nach dem Hunderter (falls vorhanden) gemeint, also beispielsweise 180. Diese Versionen sind somit auch praktikabel, wenn Sie Gäste dabei haben, denen die konkrete Rechnungssumme nicht bekannt werden soll. Die von Restaurantfachkräften ebenfalls als höflich eingestufte Form, den Gesamtbetrag "210" zu nennen, eignet sich in solchen Fällen weniger.

Gibt es einen Pagen, der vor dem Hotel steht und Ihnen ein Taxi ruft sowie beim Einsteigen hilft, ist ein Obolus von 1 Euro angebracht. Zeigen Sie sich für das Koffertragen - meist auch Aufgabe der Pagen - mit etwa 1 Euro pro schweres Gepäckstück erkenntlich.

Wollen Sie eine Restaurant- oder Hotelbar-Abrechnung bei der Abreise mit Ihrer Gesamtrechnung begleichen, sollten Sie beim Unterschreiben ein angemessenes Trinkgeld nicht vergessen. Halten Sie sich dabei an die Restaurant-Faustregel: fünf bis zehn Prozent vom Rechnungsbetrag sind auch hier angemessen.


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