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Art und Höhe (¤) der Förderung

Die „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer). Rabatte und Nachlässe, die vor oder nach der Beratung gewährt werden, müssen dem BAFA mitgeteilt werden. Zuschüsse von privaten Dritten dürfen 10 Prozent der Beratungskosten nicht überschreiten. Darlehen durch den Unternehmensberater werden nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert.

Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max. 1.500 Euro.  

Innerhalb der dreieinhalbjährigen Geltungsdauer der Richtlinien (bis 31.12.2011) kann ein Antragsteller einen Zuschuss für mehrere Beratungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Beratungen sich inhaltlich voneinander unterscheiden.  

Bei allgemeinen Beratungen hat jedes Unternehmen die Möglichkeit, Beratungen so oft bezuschusst zu bekommen, wie die einzelnen Zuschussbeträge der geförderten Beratungen in der Summe den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Dies gilt auch für spezielle Beratungen.  

Allgemeine und spezielle Beratungen können daher mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert werden. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migrantinnen und Migranten zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesen besonderen Fällen können Berastungen in unbegrenzter Anzahl gefördert werden, sofern sie sich thematisch unterscheiden.  

Für alle Beratungen gilt: Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.  

Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Zuwendungen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.

Lassen Sie sich von zertifizierten und BMWi / BAFA geförderten Beratern unter die Arme greifen.

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