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Unser Angebot für Existenzgründer/innen

 

Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops

Gefördert werden Informations- und Schulungsveranstaltungen, wie beispielsweise Seminare,

  • Erfahrungsaustausch-Tagungen, Inhouse-Seminare für Unternehmer
  • Führungs- und Fachkräfte sowie
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Workshops.


Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Veranstalter von förderfähigen Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops. Dazu gehören beispielsweise Organisationen der Wirtschaft, zum Beispiel

  • z. B. Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Existenzgründer schulen beziehungsweise beraten.


Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Veranstaltungskosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Abrechnung erfolgt für Veranstaltungen auf Stundenbasis, für Workshops teilnehmerbezogen.

Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden.

Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung, die Veranstaltung kann auch länger dauern.

Voraussetzung ist unter anderem, dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro Tag (6 Stunden) mindestens 10 Euro inkl. Mehrwertsteuer) Teilnahmegebühr bezahlt und eine Erfolgskontrolle sowie ein Teilnehmerstammblatt ausfüllt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Entscheidungsgrundlage
Richtlinie über die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2407). Die Zuwendungen für Teilnehmer aus Unternehmen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.


Antragsfrist und Antragstellung
Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen. Der Zuschuss ist nach Abschluss der Veranstaltung oder des Workshops (letzter Veranstaltungstag) innerhalb von einem Monat zu beantragen.

Das ist auch die Meinung von Bund und Land! Deshalb wird die Existenzgründungsberatung staatlich gefördert.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Existenzgründung. Der Erstkontakt zur Klärung Ihres konkreten Beratungsbedarfs ist kostenlos.

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Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 


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