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Ablauf des KfW Gründungscoaching

 

Sie Möchten das KfW-Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen?

Unser optimaler Prozessablauf

1. Sie wenden sich an einen Regionalpartner (Industrie- und Handelskammer oder meist Wirtschaftsförderung ) der KfW-Bank. Dort stellen Sie Ihre Geschäftsidee und Businessplan vor. Der Regionalpartner prüft, ob die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen  für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind.

2. Im Anschluss geben Sie Ihren Antrag auf Gründercoaching beim Regionalpartner ab. Der Regionalpartner sendet den Antrag zusammen mit seinem positiven Votum an die KfW-Bank. Die KfW-Bank entscheidet auf Basis des Votums und sendet Ihnen die Kostenzusage.

3. Jetzt können Sie Job-Care.de als Gründercoach auswählen.Wir sind in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland und Business Turn Around frei geschaltet.

4. Nun schließen mit uns einen schriftlichen Coaching-Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Wir senden dann den Vertrag Sie an den Regionalpartner. Die KfW-Bankprüft den Coachingvertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Über den Zuschussrechner können Sie anhand der Vertragsdaten die Höhe des Zuschusses bereits vorab ermitteln.

5. Oftmals ist den Coachingteilnehmern die Zahlung des gesamten Coachinghonorars auf einmal zu hoch. Über eine Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der KfW-Bank das Coachinghonorar ab.

Beispielrechnung* für Coaching nach dem ersten Jahr aus der Arbeitslosigkeit:

  • 5 Tagewerke á 800 ¤   = 4.000 ¤        Zuschuss: 90% = 3.600 ¤     verbleibt: 400 ¤
  • Übliche Zahlungsweise: 4.000 ¤ an Job-Care --> Einreichen bei der KfW --> KfW erstattet 3.600 ¤ an Sie
  • Mit Abtretung an Job-Care: 400 ¤ an Job-Care --> Einreichen bei der KfW --> KfW zahlt 3.600 ¤ an Job-Care aus.

6. Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:

  • Gesamtrechnung des Gründercoachs
  • Coachingbericht (Den Bericht erstellt Job-Care-Gründercoach.)
  • Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil

7. Die KfW-Bank zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Job-Care aus.

Zum Zuschussrechner der KFW

Antrag auf Übernahme des Beratungshonorars durch den Europäischen Sozialfonds für Deutschland

*ohne die Betrachtung der gesetzlichen Mehrwertsteuer


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